Informationen für Kita-Träger

Sie möchten Ihre Mitarbeiter*innen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützen? Darüber freuen wir uns sehr!

Downloads:

Anmeldeformular Module

Anmeldeformular Qualifizierte Leitung

Kosten und Finanzierung:

Unsere Kurse finanzieren sich über Teilnahmegebühren. Sie als Träger können Ihre Mitarbeiter*innen hier finanziell entlasten, indem Sie die Kursgebühren übernehmen.

Da wir AZAV-zertifiziert sind, können Sie eine Förderung der Agentur für Arbeit erhalten, die Ihnen einen Bildungsgutschein für Ihre*n Mitarbeiter*in ausstellt. Die Agentur für Arbeit errechnet dabei den Prozentsatz der Fördersumme, um die sich Ihre Weiterbildungskosten reduzieren. Zusätzlich können so auch weitere Kosten erstattet werden (z. B. Arbeitsentgeltzuschüsse). Der Bildungsgutschein muss bei uns vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

 

Ihr*e Teilnehmer*in befindet sich in:

Modul 1 - Einstiegsmodul

Teilnahmegebühr: 1.200,- €

maximale Förderhöhe (100%): 875,70 €

Modul 2 - Assistenzkraft

Teilnahmegebühr: 500,- €

maximale Förderhöhe (100%): 247,50 €

 

Anstellungsmöglichkeiten:

Eine Anstellung als Assistenzkraft (auch im schulischen Ganztag oder der Tagespflege) ist nach Vorliegen des Zertifikats von Modul 1 möglich, wenn die Weiterbildung im Modul 2 aufgenommen und mindestens innerhalb eines Jahres abgeschlossen wird.

Bei einem vorzeitigen Abbruch des Moduls ist keine Weiterbeschäftigung als Assistenzkraft in Kitas möglich (lediglich als zusätzliche Hilfskraft im Rahmen eigener finanzieller Mittel).

Bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft setzt voraus, dass entweder das Modul 1 erfolgreich abgeschlossen wurde oder nach Beurteilung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllt sind.

Die entsprechende Richtlinie zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen finden Sie unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2231_A_10881/true

Modul 3 - Ergänzungskraft Mini-Kita

Teilnahmegebühr: 1.700,- € / maximale Förderhöhe (100%): 666,40 €

Modul 4 - Ergänzungskraft in der Kita

Teilnahmegebühr: 1.100,- € / maximale Förderhöhe (100%): 464,75 €

 

Anstellungsmöglichkeiten:

Eine Anstellung als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG ist ab Beginn der Qualifizierung möglich in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4). Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein.

Wird ein Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.

Modul 5 - Fachkraft in der Kita

Teilnahmegebühr: 3.900,- € / maximale Förderhöhe (100%): 1.636,00 €

 

Anstellungsmöglichkeiten:

Zu Beginn der Qualifizierung:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern.

Nach Abschluss der Zwischenprüfung:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Fachkraft in einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung in Bayern.

Hinweis: Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Fachkraft, aber weiterhin als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.

 

Qualifizierte Leitung

Teilnahmegebühr: 3.900,- €

maximale Förderhöhe (100%): 1.664,40 €

Zurück